Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021

//Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021

Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021

Am 3. März 2021 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder einen neuen Beschluss erlassen, in dem das weitere Vorgehen dargestellt wird.

Dieser besagt, unter anderem,

  • dass auch Personen der 2. Priorisierungsgruppe (auch Beschäftigte Kinderbetreuung, Grund-Förder- und Sonderschulen) Impfangebot gemacht wird.
  • niedergelassene Ärzte sollen Ende März/Anfang April in die Impfkampagne einbezogen werden.
  • Unternehmen sollen ihren Präsenz Beschäftigten mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche anbieten und eine Bescheinigung über das Testergebnis ausstellen.
  • Ab der Kalenderwoche 10 wird allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern mindestens 1 Mal pro Woche ein kostenloser Schnelltest angeboten (plus Bescheinigung über Testergebnis). Übernehmen sollen das die jeweiligen betriebenen Testzentren, beauftragten Dritten oder niedergelassenen Ärzte.
  •  2. Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich betrifft den Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Voraussetzung sind ein entsprechendes Hygienekonzept und eine Begrenzung pro Kunde von 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter
  • Home-Office: Unternehmen sollen ihren Beschäftigten bis zum 30. April 2021 Home-Office ermöglichen.
  • Wenn sich mehrere Beschäftigte einen Raum teilen, müssen medizinische Masken getragen werden.

Hier geht’s zum PDF des Beschlusses mit genauen Infos und Erläuterungen.

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2023-10-19T12:47:00+02:00 4. März 2021|Corona|