Insolvenzantragspflicht trotz Corona
Insolvenzantragspflicht nur teilweise ausgesetzt, jetzt die Zeit bis zum 31.12.2020 sinnvoll nutzen. Bei Zahlungsunfähigkeit keine Erleichterung mehr. Die Anpassung des Gesetzgebers ab 01.10.2020 will den Unternehmen die wegen Corona in die Überschuldung geraten sind zusätzlich Zeit geben um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die gilt ausdrücklich nicht für Unternehmen die durch Corona zahlungsunfähig geworden sind. Für [...]